Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) ist das wichtigste Instrument der Bundesländer, um Investitionen in strukturschwachen Regionen zu fördern.

Eine Novellierung der Richtlinie ist am 27.09.2019 in Kraft getreten. Damit sind einige Bedingungen entschärft worden und auch weitere Branchen als förderwürdig eingestuft worden.

Außerdem sind einige Aussagen der neuen Richtlinie ein Indiz dafür, dass dieses Förderprogramm über die ursprüngliche Befristung 31. Dezember 2020 hinaus verlängert wird. Wie lange und zu welchen Konditionen – dies ist noch nicht verbindlich. Die Fördersätze sind weiterhin nur bis 31. Dezember 2020 gültig. Es wird aber eine Verlängerung um zwei Jahre bei gleichbleibenden Fördersätzen erwartet.

Zuschüsse können insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) als auch unter gewissen Voraussetzungen (z. B. im Rahmen der Errichtung einer neuen Betriebsstätte) große Unternehmen erhalten.

Gemeinsam unterstützen Bund und Länder Vorhaben der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich der Tourismuswirtschaft), die einer ausgewogenen Infrastruktur zugutekommen. Mit den Zuwendungen sollen Investitionsanreize zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen gegeben werden. Die Investitionsvorhaben sollen so zur Verbesserung der Einkommenssituation und Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur beitragen.

Die Richtlinie und vor allem die Verwaltungspraxis beinhalten weitere teilweise schwer zu interpretierende Nebenbestimmungen, deren Nichtbeachtung zu einem Förderausschluss führen kann.

Bitte nutzen Sie unsere Erfahrungen, wenn Sie eine Investition planen. Gern unterstützen wir Sie bei Ihren Investitionsvorbereitungen und begleiten Sie bei Antragstellung und Fördermittelabruf sowie -abrechnung.

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