Mittelstandsrichtlinie und ESF-Förderung

Die Mittelstandsrichtlinie des SMWA (Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr) ist seit 2014 in Kraft und läuft bis 2023.

In der Mittelstandsrichtlinie werden Projekte zur Betriebsberatung und zum Coaching, zur Entwicklung des elektronischen Geschäftsverkehrs und zur Verbesserung der Informationssicherheit, Messen und Außenwirtschaftsprojekte sowie Vorhaben zur Markteinführung innovativer Produkte gefördert. Eine detaillierte Darstellung der Fördermöglichkeiten würde den Rahmen dieser Information sprengen. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie solche Vorhaben planen.

Im Rahmen der ESF-Richtlinie zur beruflichen Bildung werden weiterhin Vorhaben der betrieblichen Weiterbildung gefördert. Die möglichen Fördersätze belaufen sich für KMU regulär auf 50 %, in besonderen Fällen 70 % der Weiterbildungskosten.

Für alle genannten Förderprogramme ist ein Beginn des Vorhabens erst nach Genehmigung durch die SAB möglich. Sprechen Sie uns deshalb rechtzeitig an.

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