Investitionsförderung nach der GRW-Richtlinie

Positive Nachrichten von der SAB: Die neue Richtlinie des Sächsisches Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft und der Tourismuswirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe »Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur« (GRW) (RIGA) ist am 27.09.2019 in Kraft getreten.

Mit der neu gefassten Richtlinie werden die Fördermöglichkeiten insbesondere folgendermaßen erweitert:

  • das Mindestinvestitionsvolumen wurde für Investitionsvorhaben in den sächsischen Landkreisen von 70.000 Euro auf 50.000 Euro herabgesetzt
  • bei Investitionen von Unternehmen der Tourismuswirtschaft ist der Nachweis der in der Förderrichtlinie genannten Klassifizierungen bzw. Zertifizierungen (z. B. DEHOGA, DTV, Bett+Bike) unabhängig von einer bestimmten Kategorie ausreichend*
  • Unternehmen der folgenden Bereiche/Dienstleistungsarten können ab sofort eine Förderung erhalten*:
    • Herstellung von primären Baumaterialien (u.a. Kalk, Gips, Zement, sonstige Baukeramik) und deren Erzeugnisse
    • Import/Exportgroßhandel
    • Großhandel, Online- und Versandhandel (mit Unternehmenshauptsitz im Freistaat Sachsen)
    • technische Unternehmensberatung
    • Leistungen, die der Sanierung und Instandhaltung dienen
    • mobile Dienstleistungen
    • logistische Dienstleistungen (ohne Nachweis der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung)

* Diese Ausweitung der Förderung ist zunächst bis 31. Dezember 2021 befristet.

Die darin enthaltene Aussage ist die eigentlich gute Nachricht: Diese Befristung ist ein Indiz dafür, dass dieses Förderprogramm über die ursprüngliche Befristung 31. Dezember 2020 hinaus verlängert wird. Wie lange und zu welchen Konditionen - dies ist noch nicht verbindlich. Die Fördersätze sind weiterhin nur bis 31. Dezember 2020 gültig.

Es wird aber eine Verlängerung um zwei Jahre bei gleichbleibenden Fördersätzen erwartet.

Zurück