Investitionsförderung nach der GRW-Richtlinie

Die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) ist das wichtigste Instrument der Bundesländer, um Investitionen in strukturschwachen Regionen zu fördern. Die Förderrichtlinie gilt bis Ende des Jahres 2020.

Obwohl ab 2018 in einigen Regionen die Fördersätze reduziert wurden, ist es besonders für kleine und mittlere Unternehmen nach wie vor ein lukratives Förderinstrument.

Zuschüsse können insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) als auch unter gewissen Voraussetzungen (z. B. im Rahmen der Errichtung einer neuen Betriebsstätte) große Unternehmen erhalten.

Gemeinsam unterstützen Bund und Länder Vorhaben der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich der Tourismuswirtschaft), die einer ausgewogenen Infrastruktur zugutekommen. Mit den Zuwendungen sollen Investitionsanreize zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen gegeben werden. Die Investitionsvorhaben sollen so zur Verbesserung der Einkommenssituation und Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur beitragen.

Die Richtlinie und vor allem die Verwaltungspraxis beinhalten weitere teilweise schwer zu interpretierende Nebenbestimmungen, deren Nichtbeachtung zu einem Förderausschluss führen kann.

Bitte nutzen Sie unsere Erfahrungen, wenn Sie eine Investition planen. Gern unterstützen wir Sie bei Ihren Investitionsvorbereitungen und begleiten Sie bei Antragstellung und Fördermittelabruf sowie -abrechnung.

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